
Alle Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Steuerrecht. Neu in unsere Kanzlei eintretende Kollegen verpflichten wir, die theoretischen und praktischen Anforderungen dieser Zusatzqualifikation kurzfristig zu erwerben.
Im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht reicht die Tätigkeit von der Selbstanzeigeberatung über die Vertretung im Ermittlungsverfahren der Finanzämter, Hauptzollämter und Wirtschaftsstaatsanwaltschaften bis zur Verteidigung vor allen deutschen Strafgerichten.
Wir verteidigen den Beschuldigten und betreuen ihn zugleich im parallel stattfindenden Besteuerungsverfahren (Betriebsprüfung, Steuerfahndungsprüfung). Wir geben Hilfestellung in der Durchsuchungssituation oder zur Abwehr einer Vermögensbeschlagnahme (Arrest). Wir geben Unternehmen und deren Mitarbeitern strafrechtliche Beratung und leisten Zeugenbeistand.
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit gegenüber den Finanzbehörden (Finanz- und Hauptzollämtern) und übernehmen die Prozessvertretung vor allen deutschen Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof. Gern arbeiten wir mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, denn wir übernehmen nicht die laufende steuerliche Beratung.
Wir erstellen steuerrechtliche Gutachten und beraten in Fragen der Erbschaftsteuer und der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Wir wirken bei konfliktträchtigen Betriebsprüfungen mit.
In Zusammenarbeit mit den Haftpflichtversicherern vertreten wir Steuerberater in zivilrechtlichen Regressverfahren vor den deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten. In berufsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir Steuerberater vor den Kammern und in berufsgerichtlichen Verfahren.
Fachanwalt für Steuerrecht
LL.M. Taxation, Diplom-Finanzwirt (FH)
Fachanwalt für Steuerrecht,
Vereidigter Buchprüfer
Fachanwalt für Steuerrecht,
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwältin für Steuerrecht,
Diplom-Finanzwirtin (FH)
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